DFB-Spielberechtigung
Mit dem „Passantrag“ beantragen wir die digitale DFB-Spielberechtigung beim für uns zuständigen Westdeutschen Fußballverband (WDFV). Voraussetzung für die Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft bei DJK Grün-Weiß Marathon Münster e.V..
Wenn noch keine Spielberechtigung bei einem anderen Verein erworben wurde, muss für Kinder und Jugendliche beigefügt werden:
- entweder eine Original-Geburtsurkunde
- oder eine Original Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Die Geburtsurkunde kann in unserer Geschäftsstelle wieder abgeholt werden, nachdem der Antrag durch den Fußballkreis Münster geprüft wurde.
Die Spielberechtigung wird digital erteilt, ist für die Trainer*innen und den Verein digital einsehbar und wird im digitalen Spielbericht verwendet. Die digitale Spielberechtigung wird bei einem Vereinswechsel digital und auf Antrag des aufnehmenden Vereins beim WDFV auf den neuen Verein übertragen. Den Spielerpass in Papierform gibt es nicht mehr.
Mit dem Eingang der Kündigung erlischt die Spielberechtigung gemäß §15 der SpO WDFV und §10 Abs. 3, 4,6 der JSpO WDVF sofort und nicht erst zum Ende der Mitgliedschaft. Der Spieler / die Spielerin kann nicht mehr an den noch folgenden Spielen der Mannschaft teilnehmen. Der DFB hat für Vereinswechsel innerhalb der Saison Wartefristen festgelegt, die eine unmittelbare Teilnahme am Spielbetrieb für einen anderen Verein ausschließen. Diese gelten auch bei einer Freigabe des abgebenden Vereins. Eine Freigabe wird darüber hinaus nicht erteilt bei Beitragsschulden oder sportlichen Belangen.
Bei Fragen hilft unsere Geschäftsstelle gerne weiter:
info@gw-marathon.de